Fachkräfte

Wahrnehmen. Einschätzen. Handeln.

 

Was wir tun

Wir beraten Sie,

  • wenn Sie eine Vermutung haben oder unsicher sind, ob ein Kind oder ein*e Jugendliche*r gefährdet ist,
  • wenn sie Ihre Einschätzung zu einer Situation/Gefährdung überprüfen wollen und wissen möchten, wie Sie weiter vorgehen können,
  • bei der Vorbereitung der Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen oder den Eltern,
  • bei Fragen zum allgemeinen Verfahren, wann und wie Sie beteiligte Institutionen und das Jugendamt hinzuziehen sollten oder müssen,
  • wenn Sie an persönliche oder institutionelle Grenzen stoßen,
  • wenn Sie Ihr eigenes Verhalten überprüfen wollen.

Wir bieten Fortbildungen zu folgenden Themen an:

  • Kindeswohlgefährdung und gesetzlicher Schutzauftrag nach SGB VIII §8a/b und §4KKG
  • Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen
  • Kinderschutz in Institutionen: Das Schutzkonzept
  • Für Leitungskräfte: Implementierung von Schutzkonzepten

Gerne passen wir die Fortbildungen an den von Ihnen gewünschten Bereich an, z.B.  Kindertagesstätte/-pflege, Schule, Wohngruppen und Gesundheitswesen.

Wir beraten Sie gern auch zu den entstehenden Kosten und den Erstattungsmöglichkeiten.

Den Schutzauftrag wahrnehmen

Den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen, bedeutet eine besondere fachliche Herausforderung.

Gewichtige Anhaltspunkte eines bestimmten Gefährdungsrisikos müssen frühzeitig erkannt und die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Das ist nicht immer einfach. Eine Beratung unterstützt den Prozess des Wahrnehmens, Einschätzens und Handelns.

Im konkreten Fall wird eingeschätzt, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Beratung hilft Ihnen, die Frage zu klären, wie Sie weiter vorgehen können, um das Kindeswohl zu schützen.

Ein Schutzkonzept hilft Einrichtungen, zu Erfahrungsräumen und Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt geschützt werden. Auch dabei erfahren Sie von uns Unterstützung.

Wann ist eine Gefährdungseinschätzung notwendig?

Wenden Sie sich für eine solche Beratung an uns, wenn bei Ihnen der Verdacht aufkommt, bei einem Kind könnte das Kindeswohl gefährdet sein.

Vielleicht haben Sie etwas beobachtet, was Ihnen Sorgen macht, oder die Äußerung eines Kindes weist darauf hin, dass es nicht sicher ist?

Sie kommen an Grenzen? Eventuell haben Sie bereits einige Unterstützungsangebote unterbreitet und sind unsicher, ob die Hilfe ausreicht? Oder Sie haben den Eindruck, dass es nicht gelingt, ein gemeinsames Problemverständnis zu entwickeln und das Wohlergehen des Kindes in den Blick zu nehmen?

Auch bei neu gewonnenen Erkenntnissen kann eine weitere Gefährdungseinschätzung erforderlich sein.

Wer kann eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“/ Kinderschutzfachkraft in Anspruch nehmen?

Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, haben einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz.

Diese erfolgt auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes:

  • nach § 8a SGB VIII für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. Erzieher*innen, Familienhelfer*innen, Bezugsbetreuer*innen,
  • nach § 8b SGB VIII für Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, z.B. Lehrer*innen, Trainer*innen in Sportvereinen, bei Pfadfinder*innen etc.,
  • nach § 4 KKG für die Gruppe von Berufsgeheimnisträger*innen, z.B. Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen etc.

Die Mitarbeiter*innen von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach SGB VIII, also der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, sind laut Gesetzestext verpflichtet, eine Beratung nach § 8a SGB VIII in Anspruch zu nehmen, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben.

Wir, der Kinderschutzbund Neumünster, stehen Ihnen mit mehr als 10 Jahren Erfahrung für diese Beratungen zur Verfügung. Unsere therapeutisch-pädagogischen Fachkräfte in der Fachberatungsstelle Kinderschutz verfügen über die Zusatzqualifikation zur Kinderschutzfachkraft nach SGB VIII § 8a/b und § 4KKG.

Hier erreichen Sie uns:

Fachberatungsstelle Kinderschutz

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Neumünster e. V.

Maike Petersen
Leitung

Max-Richter-Straße 17
24537 Neumünster

Fon: 04321 87263-30
Fax: 04321 87263-39

fachberatung@dksb-nms.de

Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei.