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Wahrnehmen. Einschätzen. Handeln.
Gerne passen wir die Fortbildungen an den von Ihnen gewünschten Bereich an, z.B. Kindertagesstätte/-pflege, Schule, Wohngruppen und Gesundheitswesen.
Wir beraten Sie gern auch zu den entstehenden Kosten und den Erstattungsmöglichkeiten.
Den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen, bedeutet eine besondere fachliche Herausforderung.
Gewichtige Anhaltspunkte eines bestimmten Gefährdungsrisikos müssen frühzeitig erkannt und die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Das ist nicht immer einfach. Eine Beratung unterstützt den Prozess des Wahrnehmens, Einschätzens und Handelns.
Im konkreten Fall wird eingeschätzt, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Beratung hilft Ihnen, die Frage zu klären, wie Sie weiter vorgehen können, um das Kindeswohl zu schützen.
Ein Schutzkonzept hilft Einrichtungen, zu Erfahrungsräumen und Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt geschützt werden. Auch dabei erfahren Sie von uns Unterstützung.
Wenden Sie sich für eine solche Beratung an uns, wenn bei Ihnen der Verdacht aufkommt, bei einem Kind könnte das Kindeswohl gefährdet sein.
Vielleicht haben Sie etwas beobachtet, was Ihnen Sorgen macht, oder die Äußerung eines Kindes weist darauf hin, dass es nicht sicher ist?
Sie kommen an Grenzen? Eventuell haben Sie bereits einige Unterstützungsangebote unterbreitet und sind unsicher, ob die Hilfe ausreicht? Oder Sie haben den Eindruck, dass es nicht gelingt, ein gemeinsames Problemverständnis zu entwickeln und das Wohlergehen des Kindes in den Blick zu nehmen?
Auch bei neu gewonnenen Erkenntnissen kann eine weitere Gefährdungseinschätzung erforderlich sein.
Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, haben einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz.
Diese erfolgt auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes:
Die Mitarbeiter*innen von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach SGB VIII, also der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, sind laut Gesetzestext verpflichtet, eine Beratung nach § 8a SGB VIII in Anspruch zu nehmen, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben.
Wir, der Kinderschutzbund Neumünster, stehen Ihnen mit mehr als 10 Jahren Erfahrung für diese Beratungen zur Verfügung. Unsere therapeutisch-pädagogischen Fachkräfte in der Fachberatungsstelle Kinderschutz verfügen über die Zusatzqualifikation zur Kinderschutzfachkraft nach SGB VIII § 8a/b und § 4KKG.
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Neumünster e. V.
Maike Petersen
Leitung
Max-Richter-Straße 17
24537 Neumünster
Fon: 04321 87263-30
Fax: 04321 87263-39
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Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei.
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